Verkehrsabsicherung von Rohrleitungsbaustellen - Die neue RSA 21 und ASR 5.2

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Beschreibung

Herausgeber: Rohrleitungsbauverband e.V.
Vertrieb: rbv GmbH
Autoren:
Dr.- Ing. Wolfgang Schulte, Bergisch Gladbach
Werner Engels, Euskirchen

6. Auflage 2/2022, 55 Seiten, DIN A4, farbig

Für den Bau von Rohrleitungen werden im Allgemeinen öffentliche Verkehrsflächen (Straßen, Plätze u.ä.) oder im geringeren Umfang private Straßen (Wege, Zufahrten u.ä.) in Anspruch genommen. Einerseits haben die Verkehrsteilnehmer die Behinderungen des Verkehrsablaufs durch Baustellen hinzunehmen (Duldungspflicht), andererseits haben sie aber einen Anspruch auf klare und sichere Maßnahmen des Verkehrssicherungspflichtigen (Bauunternehmers). Für die Durchführung der Bauarbeiten obliegt dem Bauunternehmer jedoch auch die bestmögliche Abwendung von Gefahren für die eingesetzten Mitarbeiter und Baugeräte sowie für fremdes Eigentum und für die Umwelt. 

Die Vielzahl der Vorschriften und Regelungen stellt hohe Anforderungen an alle Beteiligten und besonders an die auf den Baustellen tätigen Mitarbeiter des Unternehmens. Die kurze Zusammenfassung der wesentlichen Anforderungen und der sich daraus ergebenden Verpflichtungen soll als Grundlage für Kenntnisse und Fertigkeiten dienen, die für Mitarbeiter eines Rohrleitungsbauunternehmens unerlässlich sind. Die Vertiefung der Fachkenntnisse für die verkehrsrechtliche und verkehrstechnische Abwicklung und Absicherung von Arbeitsstellen kann durch Weiterbildungsmaßnahmen erfolgen, die das "Berufsförderungswerk des Rohrleitungsbauverbandes GmbH" (brbv) für unterschiedliche Zielgruppen anbietet.

Die vom Unternehmen benannten Verantwortlichen für die Verkehrssicherung müssen gemäß den „Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen“ (RSA 21), Teil A Abs. 1.4 (3)
- „… jederzeit Zugriff auf die Arbeitsstelle vor Ort haben und
- über ausreichende Entscheidungsvollmachten im Rahmen des Adressaten der Anordnung verfügen sowie
- der deutschen Sprache mächtig sein. …“

Außerdem muss er gemäß dem „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen“ (MVAS-1999) eine mindestens eintägige Schulung nachweisen, um für Maßnahmen innerorts oder auf Landstraßen tätig werden zu können.

Die Prüfung und Zertifizierung von sachverständigen Referenten erfolgt durch Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsgemeinschaft Industrieverband Straßenausstattung e. V. (IVSt) in Hagen.Unternehmen benannten Verantwortlichen für die Verkehrssicherung müssen gemäß „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen“ (MVAS-1999) eine mindestens eintägige Schulung nachweisen, um für Maßnahmen innerorts oder auf Landstraßen tätig werden zu können.

Aus dem Inhalt:

  • Anwendungsbereich für Bauunternehmer
  • Verkehrssicherungspflichten
  • Rechtsgrundlagen und Zuständigkeiten
  • Verantwortung und Haftung
  • Verkehrsrechtliche und sicherheitstechnische Regelungen
  • RSA und ZTV-SA
  • Verkehrszeichen
  • Verkehrseinrichtungen
  • Vorschriften der DGUV für Bauarbeiten mit DIN 4124
  • Maßnahmen zur Verkehrsabsicherung
  • Baustellen im Bereich von Geh- und Radwegen
  • Baustellen im Fahrbahnbereich
  • Besondere Sicherheitsmaßnahmen
  • Erforderliche und ergänzende Unterlagen
  • Anwendungshinweise
  • Gesetze und Verordnungen
  • Vertragsunterlagen, Richtlinien
  • Checkliste für Maßnahmen zur Verkehrsabsicherung
  • Checkliste für den Baustellenbetrieb

Anlagen:

  • Infopoint Technik, Ausgabe 03.2021
  • ZTV-SA, Anhang 3: Zuordnung von Aufstellvorrichtungen

  • Regelpläne B I/4, B I/19, B II/3, B II/7, C I/3 und C I/5 der RSA 21

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