I. Geltungsbereich

  1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen und Veranstaltungen der brbv GmbH und rbv GmbH, insbesondere Individualberatungsangebote, Seminare, Kurse, Programme, Messen, Mitgliederversammlungen mit Rahmenprogramm und Konferenzen. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners erkennen brbv GmbH und rbv GmbH nicht an und widersprechen diesen hiermit ausdrücklich.
  2. Wenn brbv GmbH und rbv GmbH Seminare und Veranstaltungen externer Dienstleister vermitteln, gelten ausschließlich die Veranstaltungsbedingungen des jeweiligen externen Anbieters.

II. Vereinbarung und Anmeldung

  1. Sämtliche Vereinbarungen sowie deren Änderung bedürfen der schriftlichen Form. Die gesetzlichen Bestimmungen zum Vorrang der Individualabrede bleiben hiervon unberührt.
  2. Für das Zustandekommen eines Teilnahmevertrags zu Veranstaltungen bedarf es der schriftlichen Bestätigung der Anmeldung durch die brbv GmbH und/oder rbv GmbH.

III. Teilnehmerzahl

Die brbv GmbH und rbv GmbH führen ihre Veranstaltungen in der Regel erst ab einer für die Durchführung notwendigen Mindestteilnehmerzahl durch. Auch nach oben ist die Teilnehmerzahl auf eine für die Durchführung sinnvolle Personenanzahl begrenzt. Die Festlegung der Höchst- und Mindestteilnehmerzahlen erfolgt durch die brbv GmbH und rbv GmbH. Überschreiten die Anmeldungen die vorgesehene Teilnehmerzahl, so kann der Veranstalter weitere Termine ansetzen. Sollte sich hierdurch eine Terminverschiebung ergeben, werden die Vertragspartner unverzüglich benachrichtigt.

IV. Veranstaltungspreise und Fälligkeit

  1. Die angegebenen Preise der brbv GmbH sind Bruttoendpreise. Die Preise der rbv GmbH sind Nettopreise; hinzu kommt die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Die brbv GmbH und rbv GmbH behalten sich vor, Preisänderungen für Veranstaltungen im laufenden Kalenderjahr vorzunehmen. Nicht im Veranstaltungspreis inbegriffen sind Anreise, Übernachtung und Verpflegung sowie sonstige Leistungen.
  2. Die Veranstaltungsgebühr ist nach Rechnungserhalt, spätestens 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn ohne Abzug fällig. Befindet sich der Vertragspartner mit der Zahlung im Verzug, fallen Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab Verzugseintritt an.

V. Rücktritt

  1. Rücktritte von Veranstaltungen sind bis 30 Tage vor dem Termin kostenfrei möglich. Jedoch sind explizit vom Vertragspartner gewünschte oder für Veranstaltungen individuell für den Vertragspartner notwendige Vorarbeiten gegen Nachweis der hierdurch der brbv GmbH und/oder rbv GmbH entstandenen Kosten zu erstatten. Bei späteren Rücktritten bis 14 Tage vor dem Termin sind 50 € zzgl. MwSt., danach 100 % des Preises zu bezahlen. Sind Teilnehmer an Veranstaltungen verhindert, können sie Ersatzteilnehmer benennen; ein Zusatzentgelt wird hierfür nicht erhoben.
  2. Abweichend hiervon gilt für Messeveranstaltungen Folgendes: Ein Rücktritt ist grundsätzlich nur mit schriftlicher Zustimmung der brbv GmbH und/oder rbv GmbH möglich. Wird ein Rücktritt zugestanden, hat der Vertragspartner 25 % der Miete sowie zusätzlich die individuell entstandenen Kosten und Auslagen, wie z. B. für die Gestaltung des Messestandes, zu erstatten. Die Gestellung eines Ersatzausstellers bedarf der schriftlichen Zustimmung durch die brbv GmbH und/oder rbv GmbH.
  3. Dem Vertragspartner bleibt hinsichtlich Ziffer 1 und 2 neben dem Nachweis eines geringeren Schadens ebenso ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der brbv GmbH und/oder rbv GmbH gar kein Schaden entstanden ist.
  4. Rücktritte von Beratungsveranstaltungen: Möchte der Vertragspartner einen Beratungstermin nicht wahrnehmen, gilt Folgendes:
    1. Ein Rücktritt des Vertragspartners bis zu 2 Wochen vor dem vereinbarten Termin ist ohne Zahlungsverpflichtung des Vertragspartners möglich.
    2. Ein Rücktritt des Vertragspartners vom vorgesehenen Termin im Zeitraum von weniger als zwei Wochen bis eine Woche vor dem vereinbarten Termin führt zu einer Zahlungsverpflichtung des Vertragspartners von 25 % des vereinbarten Tagessatzes.
    3. Ein Rücktritt des Vertragspartners vom vorgesehenen Termin innerhalb einer Woche vor dem vereinbarten Termin führt zu einer Zahlungsverpflichtung des Vertragspartners von 80 % des vereinbarten Tagessatzes.
    4. Dem Vertragspartner bleibt hinsichtlich b) und c) neben dem Nachweis eines geringeren Schadens ebenso ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der brbv GmbH und/oder rbv GmbH gar kein Schaden entstanden ist.
    5. Die Vergütungspflicht des Vertragspartners nach b) und c) entfällt, wenn innerhalb von 6 Monaten nach dem ursprünglichen Termin ein Ersatztermin von der brbv GmbH und/oder rbv GmbH durchgeführt wird oder wenn die brbv GmbH und rbv GmbH die vereinbarten Tage anderweitig vergeben können. Jedoch sind explizit vom Vertragspartner gewünschte oder für die Veranstaltungen individuell für den Vertragspartner notwendige Vorarbeiten gegen Nachweis der entstandenen Kosten zu erstatten. Spesen, Reise- und Übernachtungskosten bleiben außer Ansatz, soweit keine Stornokosten der brbv GmbH und rbv GmbH entstehen.

VI. Änderung, Absage und Verschiebung von Veranstaltungen

  1. Die brbv GmbH und rbv GmbH behalten sich vor, angekündigte Dozenten, Berater, Trainer etc. durch andere, fachlich mindestens ebenso geeignete Personen zu ersetzen sowie Inhalt und Ablauf von Veranstaltungen in möglichem und zumutbarem Rahmen zu ändern, wenn hierfür ein wichtiger Grund (z. B. wegen Erkrankung des Referenten oder - bei Seminaren - wegen zu geringer Teilnehmerzahl bzw. Überschreiten der Höchstteilnehmerzahl, s. Ziffer 3) vorliegt.
  2. Die brbv GmbH und rbv GmbH behält sich ferner vor, Veranstaltungen aus wichtigem Grund zu verschieben oder abzusagen. In diesen Fällen informiert sie die Teilnehmer unverzüglich. Im Falle der Absage erstatten die brbv GmbH und rbv GmbH die Veranstaltungsgebühr; ferner wird die Veranstaltungsgebühr erstattet, wenn Teilnehmer einen neu festgesetzten Veranstaltungstermin nachweisbar nicht wahrnehmen können.
  3. Eine Haftung der brbv GmbH und/oder rbv GmbH für den dem Vertragspartner durch eine Absage entstandenen Schäden besteht lediglich im Rahmen der Bestimmungen gemäß Ziffer VIII.

VII. Arbeitsmaterialien

Die brbv GmbH und rbv GmbH stellen je nach Art und Inhalt der Veranstaltung die erforderlichen Arbeitsmaterialien zur Verfügung. Die Kosten hierfür sind im Preis inbegriffen, soweit keine anderen Regelungen getroffen wurden. Die Arbeitsmaterialien sind urheberrechtlich geschützt. Ihre Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung ist nur mit vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der brbv GmbH und rbv GmbH bzw. der sonstigen Urheber bzw. Nutzungsrechtsinhaber gestattet.

VIII. Haftung

  1. Die brbv GmbH und/oder rbv GmbH haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers sowie sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der brbv GmbH und/oder rbv GmbH oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftung für sonstige Schäden ist ausgeschlossen, wenn die brbv GmbH und/oder rbv GmbH die Schäden nur leicht fahrlässig verursacht und nicht gegen Kardinalspflichten, also solche Vertragspflichten, auf deren Erfüllung der Vertragspartner vertraut und vertrauen darf, verstoßen hat. Soweit die brbv GmbH und/oder rbv GmbH für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet, ist die Haftung auf typischerweise entstehende und vorhersehbare Schäden begrenzt.
  2. Eine Haftung für Beratungsergebnisse und/oder -erfolge sowie Zeitverzug ist ausgeschlossen, soweit der brbv GmbH und/oder rbv GmbH nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen.

IX. Datenschutz

Die brbv GmbH und rbv GmbH weisen darauf hin, dass sie personenbezogene Daten der Vereinbarungspartner und Teilnehmer erheben, verarbeiten und nutzen, soweit diese Daten für die Begründung und/oder Bearbeitung des zugrunde liegenden Vertragsverhältnisses und dessen inhaltliche Ausgestaltung erforderlich sind. Die brbv GmbH und rbv GmbH dürfen im Rahmen des Kundenverhältnisses auch externe Partner einbinden und diesen, soweit erforderlich, die zur Vertragsdurchführung erforderlichen persönlichen Daten der Vertragspartner zur Verfügung stellen. Die brbv GmbH und rbv GmbH behandelt die Teilnehmerdaten in Übereinstimmung mit dem anwendbaren Recht und schützt sie vor Missbrauch.

X. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Anhang: Allgemeine Hinweise

Anmeldung
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nur schriftliche und Online-Anmeldungen entgegennehmen. Ansonsten finden Sie das Anmeldeformular als Kopiervorlage auf der letzten Seite unseres Jahresprogramms. Natürlich erhalten Sie es auch direkt bei uns. Die Anmeldungen berücksichtigen wir in der Reihenfolge des Eingangs. Die angemeldeten Teilnehmer erhalten von uns eine Anmeldebestätigung. Bei Lehrgängen nach den DVGW-Merk- bzw. Arbeitsblättern GW 15/GW 128/GW 129/GW 330/GW 331 ist der Teilnehmer bzw. das entsendende Unternehmen gehalten, auf die Gültigkeit der Ausweise zu achten. Bei ungültigen Ausweisen ist ein neuer Grundlehrgang erforderlich.

Mitgliederpreise
Teilnehmer von Unternehmen, Gesellschaften, Verbänden oder Institutionen, die mit der brbv GmbH oder rbv GmbH eine Geschäftsvereinbarung abgeschlossen haben, erhalten einen Preisnachlass d. h., Sie zahlen die ausgewiesenen Preise für rbv-Mitgliedsunternehmen.

Preise und Termine
Für Druckfehler übernehmen wir keine Haftung. Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Bei nachträglichen Änderungen der Rechnungsadresse oder zu deren notwendigen Vervollständigung erheben wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 35,- zzgl. MwSt..

Zum Sprachgebrauch
Wenn wir von Teilnehmer, Mitarbeiter, Geschäftsführer etc. sprechen, ist jeweils auch die Teilnehmerin, Mitarbeiterin oder Geschäftsführerin gemeint. Wir haben uns zu diesem Sprachgebrauch entschlossen, um ein flüssigeres Lesen zu ermöglichen, und hoffen auf Ihr Verständnis.

 

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T +49 221 376 68-20 
F +49 221 376 68-60

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Lehrgänge und Inhouse-Schulungen
nach DVGW-Regelwerk:
Christian Kreft (-21) | kreft@brbv.de
Christian Mertens (-45) | mertens@brbv.de

Veranstaltungsorganisation:

Lea Schönhoff (-87) | schoenhoff@rbv-gmbh.de

Tagesseminare:
Sarah Pieper (-52) | pieper@brbv.de

Öffentlichkeitsarbeit, Meisterfortbildung
Tagesseminare und Inhouse-Schulungen:
Kurt Rhode (-44) | rhode@brbv.de

Aufbaulehrgänge und Tagesseminare:
Kerstin Frühauf (+49 35027 624-80)
fruehauf@brbv.de

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