1.2.6 Fortbildungslehrgang zum Erhalt der Asbestsachkunde für ASI-Arbeiten nach TRGS 519, Anlage 5 - Umgang mit allen Asbestprodukten

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15. Mai 2024 | Penck Hotel, Dresden

Zum Thema

Bitte beachten Sie die Regelung der Gültigkeiten im Zusammanhang mit der TRGS 519

Aufgrund der Ausfälle des „Fortbildungslehrgangs zum Erhalt der Sachkunde für ASI-Arbeiten an Asbestzementprodukten gem. TRGS 519 (62208)“ können Sachkundenachweise gem. TRGS 519 (Asbest) derzeit u.U. nicht fristgerecht verlängert werden. Als Lehrgangsträger sind wir nach Gefahrstoffverordnung nicht frei in der Entscheidung der Verlängerung des Ablaufdatums. Die regional zuständigen Behörden reagieren jedoch bereits und ermöglichen Fristverlängerungen auf unterschiedliche Weise.

Wie lange Sachkundenachweise gemäß TRGS 519 Anlage 3 und 4, die seit dem 1. März 2020 ablaufen, übergangsweise weiter gelten, entscheidet die jeweilige Behörde, die in der Region des Firmensitzes des Sachkundigen zuständig ist. Zwar wird eine bundeseinheitliche Regelung angestrebt, jedoch ist dies derzeit nicht umgesetzt.

Der Interessent kann die für Ihn geltende Regelung bei seiner Behörde (i.d.R. Gewerbeaufsicht) erfragen.

Die Sachkundigen sind in Abhängigkeit der Entwicklung aufgefordert, den Fortbildungslehrgang baldmöglichst nachzuholen.

 

Nachweisführung

Das Zertifikat des Grundlehrgangs und ggfs. auch die Dokumentation erfolgter Verlängerungen müssen in Kopie zur Anmeldung mit eingereicht werden. Nutzen Sie hierzu die Upload-Möglichkeit am Ende des Online Anmeldeprozess. Ohne diese Unterlagen kann der Anmeldevorgang nicht komplettiert werden und der Teilnehmer ist nicht verbindlich eingebucht.

 

Zusätzlich muss eine Kopie des Zertifikats des erfolgten Grundlehrgangs am Veranstaltungstag vor Ort bei dem Referenten eingereicht werden.

Sachkundenachweise gemäß TRGS 519 gelten für den Zeitraum von sechs Jahren und können innerhalb ihrer Geltungsdauer verlängert werden.

Mit dieser anerkannten Fortbildung kann der Teilnehmer den Nachweis seiner bereits bestehenden Sachkunde (nach TRGS 519 Anlage 4) um sechs Jahre verlängern, gerechnet ab dem Datum des Nachweises über den Abschluss dieses Fortbildungslehrganges. Ziel ist die Aktualisierung der Kenntnisse nach TRGS 519. Mit diesem Seminar verlängern Sie die Gültigkeit Ihrer Sachkunde um weitere 6 Jahre.
Hinweis: vor dem 30.06.2010 erworbene Sachkundenachweise haben ihre Gültigkeit zum 30.06.2016 verloren. Sachkundenachweise nach alter TRGS 519 Anlage 5 (Kurzlehrgang) können ebenfalls nicht verlängert werden!

 

Zielgruppe

Technisches Fachpersonal, Vorarbeiter, Meister, und Ingenieure die bereits im Besitz eines gültigen Sachkundenachweises nach TRGS 519 Anlage 4 sind und diesen um weitere sechs Jahre verlängern möchten.

Anmeldung

Wir empfehlen Ihnen eine rechtzeitige Anmeldung. Die Anmeldung ist verbindlich. Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, werden die Anmeldungen in zeitlicher Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.
Anmeldungen können direkt über den Anmeldebutton oder mit dem hinterlegten Anmeldeformular via eMail durchgeführt werden.


Datenschutzrechtliche Informationen für Teilnehmer übersenden wir auf Anfrage oder finden sie hier zum Download.

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Veranstaltungsort

Die Anfahrtsskizze zum jeweiligen Veranstaltungsort und eine Hotelempfehlung erhalten Sie mit der Teilnahmebestätigung und Rechnung.

Teilnehmergebühr

rbv/DVGW-Mitgliedsunternehmen: 385 EURzzgl. MwSt.
Nichtmitgliedsunternehmen:           445 EUR zzgl. MwSt.


Bildungsveranstaltungen, die Zusatzleistungen enthalten, sind mehrwertsteuerpflichtig und werden im Namen und auf Rechnung der rbv GmbH abgerechnet.

Die Teilnehmer erhalten zu Beginn der Veranstaltung die Tagungsunterlagen. Die Teilnehmergebühr bitten wir nach Erhalt der Rechnung, spätestens bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn, zu überweisen.

Stornobedingungen

Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn erheben wir eine Bearbeitungsbebühr von 50 EUR Nach diesem Termin müssen wir die vollen Teilnehmergebühren in Rechnung stellen. Ersatzmeldungen sind ohne Aufpreis möglich.

Teilnahmebescheinigung

Es wird eine Bescheinigung über die Teilnahme an der Nachschulung ausgestellt.

Programm

Asbest – Verwendung und Eigenschaften, Aktuelles aus Vorschriften und Regelwerk, Hinweise zu Verwendungsbeschränkungen, Technische und organisatorische Maßnahmen, persönliche Schutzausrüstung.

Der Lehrgang wird durch unseren Kooperationspartner DVGW durchgeführt. Es findet keine Prüfung statt.

Kontakt

Lea Schönhoff
T: +49 221 37 668-87
rbv GmbH, Marienburger Str. 15, 50968 Köln
schoenhoff@rbv-gmbh.de




385 EUR (rbv/DVGW)
445 EUR
zzgl. Mehrwertsteuer


Zielgruppe: Vorarbeiter | Meister | Ingenieure


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T +49 221 376 68-20 
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Ansprechpartner 

Lehrgänge und Inhouse-Schulungen
nach DVGW-Regelwerk:
Christian Kreft (-21) | kreft@brbv.de
Christian Mertens (-45) | mertens@brbv.de

Veranstaltungsorganisation:

Lea Schönhoff (-87) | schoenhoff@rbv-gmbh.de

Tagesseminare:
Sarah Pieper (-52) | pieper@brbv.de

Öffentlichkeitsarbeit, Meisterfortbildung
Tagesseminare und Inhouse-Schulungen:
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