Sehr geehrte Kunden und Teilnehmer,
Bezug: Verordnungen der Länder zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Corona-Schutzverordnung) - in den jeweilig gültigen Fassungen.
Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Länder beschließen je nach Lage befristete Maßnahmen, um die Corona-Infektionszahlen in Deutschland einzudämmen und damit auch schwere Krankheitsverläufe und Todesfälle zu verhindern. In Anlehnung an den Beschluss der Bundesregierung und denen der Länder müssen wir Präsenzveranstaltungen teilweise aussetzen. Ersatzweise haben wir Online-Angebote geschaffen, die Sie der vorangestellten Aufstellung entnehmen können.
Verlängerungsprüfungen und systemrelevante Grundlagenschulungen sind in Abhängigkeit der Bundesländer jedoch möglich. Bitte erkundigen Sie sich im Zweifel zu den Standorten bei unseren Mitarbeitern.
Regelung für nachweispflichtige Weiterbildungsmaßnahmen
(ablaufende Qualifikationen):
Aufgrund der aktuellen Situation haben der DVGW und der Rohrleitungsbauverband (rbv) in der beruflichen Fort- und Weiterbildung die verpflichtenden Verlängerungen für Schulungsmaßnahmen nach DVGW-Regelwerk auch an ihren Partner-Kursstätten bis auf weiteres eingeschränkt. Für nachweispflichtige Weiterbildungsmaßnahmen (ablaufende Qualifikationen) gilt ab sofort folgende Regelung:
1. Der Geltungszeitraum von ablaufenden Qualifikationen wird pauschal bis zum 31.07.2021 verlängert.
2. Diese Regelung gilt bis auf Weiteres für ablaufende Qualifikationen ab dem 01.02.2020.
3. Diese Regelung gilt bis zur Aufhebung seitens des DVGW e. V. und RBV e.V. und seiner Partner-Bildungsträger.
Die von dieser Regelung betroffenen Schulungen und Lehrgänge werden auf der Homepage der DVGW Beruflichen Bildung aufgelistet. Detailinformationen finden Sie unter: https://www.dvgw-veranstaltungen.de/medien/bbw/service/Veranstaltungsuebersicht_mit_Qualifikationen.pdf
Zusammen mit unseren Partnern sind wir sehr bemüht, alle in diesem Zusammenhang stehenden Herausforderungen bestmöglich zu bewältigen.
Stand 29.03.2021